Mayrkur oder was?
Wichtiger Hinweis: Der Kurbegriff unterlag in den vergangenen Jahrzehnten einem gravierenden Wandel. Ausgelöst durch den Begriff „Kurlaub“.
Im Sozialrecht wurde aus der Kur die Rehabilitationsmaßnahme. Bei den Beamten blieb die Kur weitgehend die Kur.
Privatpatienten haben i.d.R. keinen Anspruch mehr auf eine Kur. Der Bürger versteht unter Kur jedoch noch immer die Kur von früher in einem Sanatorium oder einer Kureinrichtung. Bezogen auf die Mayrkur bedeutet das einen erheblichen Begriffswirrwarr.
Denn durch „Kurlaub“ ist die Mayrkur sozialrechtlich keine erstattungsfähige Leistung mehr. Die internationale Gesellschaft der Mayrärzte ergänzte daher in den 90er Jahren die alte Kur zunächst zur Mayrtherapie und dann Modernen Mayrmedizin bzw. MayrPrevent. Dadurch ist die Mayrkur weiter erstattungsfähig. Je nach Versicherung.
Wenn ich im Folgetext von Mayrkur spreche, meine ich die Behandlung nach Dr. F. X. Mayr im Rahmen der Modernen Mayrmedizin und MayrPrevent.
Einen gänzlich anderen Kurbegriff finden Sie in der Aufbaukur mit Infusionen. Dort ist eine Abfolge von Infusionen gemeint, die Ihrem Wohlbefinden und Ihrer medizinischen Behandlung dienen.