Welche Augenuntersuchungen zahlt die Kasse?

Regelmäßige Augenuntersuchungen gehören für Diabetiker zum Pflichtprogramm: Denn die sog. diabetische Retinopathie, eine Folgekrankheit, bei der kleine Blutgefäße in der Netzhaut geschädigt sind, kann sogar zur Erblindung führen. Wie der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) Landesverband Nordrhein-Westfalen mitteilt, berichteten Diabetiker in jüngerer Zeit über Probleme bei der Abrechnung dieser Untersuchungen.

Regelmäßige Augenuntersuchungen gehören für Diabetiker zum Pflichtprogramm: Denn die sog. diabetische Retinopathie, eine Folgekrankheit, bei der kleine Blutgefäße in der Netzhaut geschädigt sind, kann sogar zur Erblindung führen. Wie der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) Landesverband Nordrhein-Westfalen mitteilt, berichteten Diabetiker in jüngerer Zeit über Probleme bei der Abrechnung dieser Untersuchungen. So wurde bei einigen Patienten die augenärztliche Vorsorgeuntersuchung, die i. d. R. einmal im Jahr stattfindet, nicht als Kassenleistung, sondern als private Leistung abgerechnet.Auf Nachfrage des DDB erklärte Prof. Dr. Bernd Bertram, Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands, dass diesbezüglich klare Regelungen vorhanden seien. Die Patienten müssten hingegen darauf achten, welche Art der Augenuntersuchungen bei ihnen durchgeführt wird, da nicht jede Untersuchung eine Kassenleistung sei. Untersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, sind sog. individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese müssen die Patienten selbst bezahlen.

Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind demnach: die Untersuchung der Netzhaut auf diabetische Retinopathie, bei der die Pupille weit getropft wird bzw. die Fluoreszenzangiographie, eine Untersuchung, bei der mit einem Farbstoff die Gefäße auf der Netzhaut dargestellt werden. Diabetiker, die bereits unter einer fortgeschrittenen Retinopathie leiden, haben ein höheres Risiko, an einem Sekundär-Glaukom, eine spezielle Form des Grünen Stars, zu erkranken. Die hierfür notwendigen Untersuchungen sind ebenfalls Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

Nicht von Kassen bezahlt werden hingegen Vorsorgeuntersuchungen auf ein „normales“ Glaukom, da dieses nicht häufiger bei Diabetikern als bei Nichtdiabetikern auftritt, sowie (mit Ausnahme der Fluoreszenzangiographie) bildgebende Untersuchungsverfahren, die mit einer Fotokamera aufgenommen werden. Zu diesen bildgebenden Verfahren zählt auch die Optischen Kohärenztomographie (OCT), bei der Schichtaufnahmen des Augenhintergrundes gemacht werden. Diese Untersuchungen fallen unter die individuellen Gesundheitsleistungen und müssen vom Patienten selbst bezahlt werden.

Der DDB Landesverband NRW weist allerdings auch darauf hin, dass für diese IGeL zwischen Arzt und Patient ein Behandlungsvertrag abgeschlossen werden muss, in dem der Patient schriftlich über die Leistung und die Höhe des Arzthonorars aufgeklärt wird. Dies muss er mit seiner Unterschrift bestätigen.

Quelle: BD 1/2012

30.09.12